Ich arbeite als ärztliche Psychotherapeutin außervertraglich mit den Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie in einer Privatpraxis.
Private Krankenversicherungen und Beihilfe übernehmen die Kosten. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Behandlung nach den genauen tariflich vereinbarten Versicherungsleistungen und -bedingungen für die ambulante Psychotherapie und nach den eventuell erforderlichen Antragsformularen.
Es wird eine Behandlungsvereinbarung geschlossen, in der die Abrechnungsmodalitäten geklärt werden. Üblicherweise werden die Sitzungen jedes Mal oder einmal monatlich abgerechnet, wobei Sie eine Rechnung nach der Maßgabe der GOÄ/GOP erhalten. Diese können Sie ggf. von Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe erstatten lassen.
Hier entfallen alle Formalitäten.
Coaching und Beratung sind keine Leistungen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung.
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten, wenn die Voraussetzungen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens nach § 13 Abs.3 SGB erfüllt sind.
Ich habe keinen Vertrag mit der kassenärztlichen Vereinigung und entsprechend keinen Kassensitz, was mich nur formal von den Vertragspsychotherapeuten unterscheidet.
Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie die Wahl unter allen Vertragspsychotherapeuten.
Seit vielen Jahren besteht eine Unterversorgung in der psychotherapeutischen Behandlung durch Vertragspsychotherapeuten, was die langen Wartezeiten der Versicherten auf einen Therapieplatz begründet.
Dies ist für psychisch Kranke jedoch unzumutbar, da Sie sofortiger Hilfe bedürfen.
Aus diesem Grunde wurde eine Notfallregelung bei Unterversorgung (§13 Abs.3 SGB V) ins Leben gerufen, um die zeitnahe Behandlung psychisch Erkrankter zu gewährleisten.
Diese besagt, dass ihre Krankenkasse die Behandlung bei einem außervertraglichen Therapeuten erstatten muss, wenn die Wartezeit bei Vertragstherapeuten als unzumutbar lang anzusehen ist. Ein Gerichtsurteil (BSG Az. 6 RKA 15/97) hat festgelegt, dass die zumutbare Wartezeit für Erwachsene 6 Wochen, im Einzelfall bis zu 3 Monate beträgt.
Welche konkreten Schritte Sie für die Beantragung ihrer ambulanten Psychotherapie unternehmen müssen, erkläre ich Ihnen in unserem ersten Gespräch und unterstütze dabei.
Alle Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden sie vorab unter diesem Link:
BPtk_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf
Ablauf
Kosten
Die Honorarabrechnung für Behandlung und Beratung erfolgt privat auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ,GOP), die die Grundlage für medizinische und therapeutische Behandlungen außerhalb der GKV darstellt.
Vereinbaren Sie einen Termin:
Telefon: 0176 76 73 80 38
E-Mail: kontakt@psychotherapie-wit.de